Hinweise für unsere Mitglieder
Vereinssatzung
Datenschutzerklärung für Mitglieder
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
Förderverein menschmedius e.V.
Charlottenstr. 10, 73230 Kirchheim unter Teck
Tel.: 07021 / 88-44301
info@ menschmedius.de
www.menschmedius.de
Vorstand: 1. Vorsitzender Herr Dr. Florian Bopp
Geschäftsführer: Herr Michael Grubwinkler
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Verein verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
- zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Bankverbindung und der Kontoinhaber verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. - zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung und der Kontoinhaber verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. - zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.menschmedius.de veröffentlicht.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO. - Zum Zwecke der Eigenwerbung des Mustervereins wird Werbung an die E-Mail-Adresse der Mitglieder versendet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO.
3. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Cloud-Mitgliederverwaltung werden die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder bei auf den Servern der medius KLINIK gGmbH gespeichert.
4. Speicherdauer
- Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Bankverbindung und der Kontoinhaber) werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
- Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Firma und vertretungsberechtigte Person, Geburtsdatum, Straße und PLZ sowie eine E-Mail-Adresse, Bankverbindung und der Kontoinhaber) werden nach 10 Jahren gelöscht.
- Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.
- Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
5. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
6. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der Daten im Verein erfolgt für den Vertragsabschluss (Satzung).